Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine …

Es gehört wie dargestellt nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats und seiner Mitglieder, die Öffentlichkeit über Betriebs- und Betriebsinterna zu informieren und schon gar nicht in einer nahezu durchgehend polemisierenden Form. vgl. dazu den Beschluss des Hessisches LAG, 15.7.2004, Az. 9 TaBV 190/03

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